Datenschutz

Datenschutzerklärung

1. Art und Zweck der verarbeiteten Daten

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin wie auch der geborenen/ungeborenen Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde.

Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art.9 Abs.3 DSGVO.

2. Weitergabe der Daten

Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Leistungsempfängerin einwilligt oder einegesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Fällen regelmäßig der Fall ist:

  • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten*innen) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Leistungsempfängerin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Leistungsempfängerin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
  • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend 301a Abs.2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Bei Privatversicherten oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt mit der Leistungsempfängerin sei es durch die Hebamme unmittelbar oder, mit separat zu erklärender Einwilligung der Leistungsempfängerin, über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Sofern Probeentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt im Namen der Leistungsempfängerin einen Laborarzt*in oder ein medizinisches Labor.
  • Im Zusammenhang mit ihrer Buchhaltung übergibt die Hebamme alle dafür notwendigen Unterlagen an den von ihr beauftragen Steuerberater. Dazu gehören vor allem Rechnungen, die personenbezogenen Daten enthalten.

3. Dauer der Speicherung

Die Daten werden zunächst solange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist.Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UstG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.

Nach §630f Abs.3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf §199 Abs.2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

4. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch gegen die Verarbeitung

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf der Seite der Leistungsempfängerin ein Recht auf Auskunft (Art.15 DSGVO), Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Art.18 DSGVO).

Darüber hinaus hat die Leistungsempfängerin ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art.21 DSGVO).

5. Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Die Leistungsempfängerin hat gemäß Art.77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesbehörde zu erheben.

In diesem Fall ist die zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Lautenschlagerstraße 20

70173 Stuttgart

Telefon: 07 11/61 55 41-0

Telefax: 07 11/61 55 41-15

E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

Website: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de